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Hundeführerschein

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Befreiung von der Anleinpflicht für Hamburg

Jetzt anmelden für die Leinenbefreiung!​

Die Prüfung findet im Westen von Hamburg statt.

Prüferin: Inka Milbredt (Anerkannte Sachverständige der Freien und Hansestadt Hamburg für die Durchführung von Gehorsamsprüfungen zur Leinenbefreiung (Hundeführerschein).

Prüfungsvoraussetzung

  • Bevor Sie sich zur Prüfung anmelden, müssen Sie Ihren Hund beim Hunderegister angemeldet haben. Weitere Infos dazu finden Sie unter www.hundegesetz.hamburg.de Falls Sie Fragen dazu haben, bin ich Ihnen gerne behilflich. Scheuen Sie sich nicht, mich anzurufen.

  • Ihr Hund muss mindestens 12 Monate alt sein, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

  • Ihr Hund sollte den Grundgehorsam gut beherrschen. 

Inhalte der Gehorsamsprüfung
nach dem Hamburger Hundegesetz

Geprüft wird in ablenkungsarmen und ablenkungsreicheren Situationen, sowie in einer Grünanlage.

Die einzelnen Gehorsamübungen sind mehrmals und in wechselnder Reihenfolge zu prüfen.

  • Gehen an lockerer Leine. Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/ der Hundeführer stehen bleibt.

  • Sitz, Platz, Steh Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/ des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.

  • Bleib (mit 2 Minuten ablegen) Die Hundeführerin/ der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/ der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin / des Prüfers (frühestens nach 2 Minuten) kehrt die Hundeführerin/ der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss sich der Hund – auch unter leichter Ablenkung – ruhig verhalten.

  • Kommen auf Zuruf (auch unter Ablenkung)Der Hund ist abgeleint. Die Hundeführerin/ der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/ der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herankommen und sich problemlos anleinen lassen.

  • Hundebegegnungenmit einem freilaufenden und einem angeleinten Hund. Ihr Hund muss abrufbar sein.

  • Begegnung mit Joggern, Fahrradfahrer, Skatern. Sie kommen dem Hund mit schneller Geschwindigkeit entgegen oder überholen. (Dreimal in verschiedenen Situationen)

  • Kontakt mit fremden Menschen. Eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin/ den Hundeführer zu, schüttelt ihr/ ihm die Hand und fängt ein Gespräch an.

  • Eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt zu ihm auf.

  • Gehen im Menschengedrängel. Die Hundeführerin/ den Hundeführer geht mit dem Hund durch eine Menschengruppe.

       Entscheidend bei der Prüfung ist das
       Hund-und-Halter-Gespann. Deshalb gibt es eine getrennte Bewertung von Halter und Hund.

Nicht bestanden hat:

1. Ein Halter,

  • der seinen Hund nicht unter Kontrolle hat oder

  • das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder

  • sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält.

2. Ein Hund,

  • der Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift,

  • der Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt oder

  • der sich minutenlang in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt.

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